Safety data sheet
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
Epoxy transparent 5 min. Harz
Materialnummer 890578
Überarbeitet am: 21.12.2017
Version: 7
Sprache: de-DE
Gedruckt: 26.3.2018
Seite: 3 von 10
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Bei
Hautreaktionen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Anschließend
Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung.
Verursacht Hautreizungen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Ferner können entstehen: Chlorwasserstoff, Rauch, Aldehyde, organische Säuren,
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Substanzkontakt vermeiden. Einatmen von Dampf
vermeiden.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
verwenden.
Ungeschützte Personen fernhalten. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem
Tragen waschen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden
benachrichtigen.
mit Qualisys SUMDAT