Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr.
2015/830
TOOLCRAFT Epoxy transparent 5 Min.
Komponente A
Materialnummer Epoxy Transparent 5 Komponente A
Überarbeitet am: 14.4.2021
Version: 2.0
Sprache: de-DE
Gedruckt: 10.5.2021
Seite: 3 von 11
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Niemals darf einem
Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. Kein Erbrechen herbeiführen.
Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung.
Verursacht Hautreizungen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen.
Ferner können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation,
Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden. Wenn möglich,
Undichtigkeit beseitigen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Geeignete Schutzausrüstung
tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor
erneutem Tragen waschen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden
benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder)
aufnehmen und anschließend in geschlossenem Behälter der Entsorgung zuführen.
Zusätzliche Hinweise:
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
gedruckt von Conrad Electronic mit Qualisys SUMDAT