Safety data sheet

TIPP-EX® Shake'n Squeeze & Mini Shake'n Squeeze
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 2015/830
16.08.2016
DE (Deutsch)
Karzinogenität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Zusätzliche Hinweise
:
Titandioxid wird aufgrund erster Tierversuche, die von dem Internationalen
Krebsforschungszentrum (CIRC) durchgeführt wurden, als möglicherweise krebserregend beim
Menschen eingestuft (Gruppe 2B)
Jedoch haben epidemiologische Studien keinen Zusammenhang zwischen dem beruflichen
Kontakt mit Titandioxid und dem Krebsrisiko erbracht
Reproduktionstoxizität
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
Aspirationsgefahr
:
Nicht eingestuft (Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt)
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene angaben
12.1. Toxizität
Ökologie - Allgemein
:
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Naphtha (Erdöl), leichte Alkylat- (64741-66-8)
LC50 Fische
8,3 mg/l/96 Stdn (Pimephales promelas)
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, leicht (64742-49-0)
EC50 Daphnia
2,6 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
TIPP-EX® Shake'n Squeeze & Mini Shake'n Squeeze
Persistenz und Abbaubarkeit
Zubereitung auf Basis nicht leicht biologisch abbaubarer Substanzen.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Verfahren der Abfallbehandlung
:
Die Einleitung in Flüsse oder Kanalisation ist verboten. Entsprechend den lokalen Vorschriften
entsorgen. In einer genehmigten Anlage vernichten.
Zusätzliche Hinweise
:
Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird auf mögliche gesetzliche, verordnende oder
verwaltungstechnische, spezifische, gemeinschaftstrechtliche, nationale oder lokale geltende
Entsorgungsbestimmungen gelenkt.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
ADR
IMDG
IATA
14.1. UN-Nummer
1139
1139
1139
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
SCHUTZANSTRICHLÖSUNG
COATING SOLUTION
COATING SOLUTION
Eintragung in das Beförderungspapier
UN 1139 SCHUTZANSTRICHLÖSUNG, 3, II,
(D/E), UMWELTGEFÄHRDEND
UN 1139 COATING SOLUTION, 3, II, MARINE
POLLUTANT/ENVIRONMENTALLY
HAZARDOUS
UN 1139 COATING SOLUTION, 3, II,
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS
14.3. Transportgefahrenklassen
3
3
3