Safety data sheet

TIPP-EX® Shake’n Choose 2 in 1
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
09/03/2015
DE (Deutsch)
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4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
:
Schaum. Pulver. Kohlendioxid (CO2).
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
:
Bei Hitzeeinwirkung oder bei der Verbrennung: Mögliche Freisetzung giftiger Dämpfe.
:
Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich am Boden ausbreiten. Fernzündung
möglich.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
:
Den Gefahrenbereich räumen lassen. Die der Hitze ausgesetzten Behälter mit
Wassersprühstrahl kühlen. Das Löschwasser eindämmen und auffangen (umweltgefährdender
Stoff). Nur mit geeigneter Schutzausrüstung verwenden. Vollständige Schutzkleidung.
Umluftunabhängiges Isolieratemschutzgerät.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Rauch nicht einatmen. Kein offenes Feuer,
keine Funken. Alle Zündquellen entfernen. Nicht rauchen. Bei umfangreichen Verschüttungen:
Kontaminierten Bereich kennzeichnen und Unbefugten den Zutritt verbieten. Das Produkt darf
nicht in Abwässer oder in begrenzte Räume gelangen. Verunreinigten Bereich lüften.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Keine funkenschlagenden Werkzeuge
verwenden.
6.1.2. Einsatzkräfte
:
Nur mit geeigneter Schutzausrüstung verwenden. Weitere Angaben: siehe Punkt 8
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Die Ausbreitung durch Eindämmen verhindern (Das Produkt ist umweltgefährdend). Nicht in die Kanalisation oder in Flüsse ableiten.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
:
Ausgetretenen Stoff aufnehmen mit: Inertes Absorptionsmittel. Sand/Erde.
:
Das Produkt aufsaugen und/oder aufkehren. Verunreinigte Materialien unter Beachtung der
derzeit gültigen Vorschriften entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Angaben : siehe Punkt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Absaugen der Dämpfe primär am Emmissionsort. funkenfreies Werkzeug verwenden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Rauch nicht einatmen. Kein offenes Feuer,
keine Funken. Alle Zündquellen entfernen. Rauchen verboten. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen. Das Produkt nicht überhitzen.
:
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die
Hände waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
:
Der Boden sollte undurchlässig und feuerfest sein und als Rückhaltebecken dienen, damit
unter keinerlei Umständen die Gesamtmenge der gelagerten entzündlichen Flüssigkeiten nach
außen gelangen kann.
:
An einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten.
Zündquellen vermeiden. Von offenen Flammen/Wärmequellen fernhalten.
:
Starke Oxidationsmittel. Brandfördernde Stoffe.
:
In der Originalverpackung aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendung(en)
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar