Safety Data Sheet Article 26654847

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 02.09.2016 überarbeitet am: 02.09.2016Versionsnummer 14
Handelsname: ProTex
(Fortsetzung von Seite 5)
43.0
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung
einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, IMDG, IATA
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Klasse
entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
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Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen.
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UN "Model Regulation":
entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
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Nationale Vorschriften:
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Störfallverordnung:
Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt
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Wassergefährdungsklasse:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“
A 008 „Persönliche Schutzausrüstungen“
BGI 503 „Anleitung zur Ersten Hilfe“
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“
Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
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BG-Merkblatt:
BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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