Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006 EG, Artikel 31
Druckdatum: 22.06.2015 überarbeitet am: 22.06.2015Version: 1. 0
Handelsname:
airdry CUP mobile
(Fortsetzung von Seite 5)
41.0.8
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht zutreffend für anorganische Substanzen.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
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Weitere ökologische Hinweise
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung beim Eindringen größerer Mengen in den Untergrund oder in Gewässer möglich
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar
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vPvB:
Nicht anwendbar
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
Entsorgung gemäß den regionalen behördlichen Vorschriften
Muss unter Beachtung der Vorschriften zur Abfallverwertung/-beseitigung einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Die Einstufung der Abfälle hat herkunftsorientiert nach dem Europäischen Abfallkatalog (EAK) zu erfolgen.
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Europäischer Abfallkatalog:
06 00 00 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
06 03 00 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
06 03 14 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
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Ungereinigte Verpackungen
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen:
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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Klasse
entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe:
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.5 Umweltgefahren:
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Marine pollutant:
Nein
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:
Nicht anwendbar
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-
Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
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Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen
(Fortsetzung auf Seite 7)
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