Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
Hydrauliköl HLP 22
Nummer der Fassung: 1.1 Datum der Erstellung: 18.04.2016
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Gemäß 1272/2008/EG: Ist nicht als gewässergefährdend einzustufen. Wassergefährdungsklasse: 1, Einstufung nach
Anhang 3 (VwVwS). schwach wassergefährdend (Deutschland)
Biologische Abbaubarkeit
Es sind keine Daten verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Daten verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Daten verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Es sind keine Daten verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es sind keine Daten verfügbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einho-
len/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen
Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der
Stoff zu behandeln.
Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
Abfallverzeichnis
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspe-zifisch
durchzuführen. Wegen einer Abfallentsorgung die zuständige Behörde ansprechen.
Anmerkungen
Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen. Abfall ist so zu trennen, dass er von den
kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtungen getrennt behandelt werden kann.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
unterliegt nicht den Transportvorschriften
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
nicht relevant
14.3
Transportgefahrenklassen
Klasse
-
14.4
Verpackungsgruppe
nicht relevant
14.5
Umweltgefahren
Deutschland: de Seite: 7 / 9
