Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 12.04.2017 / 0004
Ersetzt Fassung vom / Version: 15.12.2014 / 0003
Tritt in Kraft ab: 12.04.2017
PDF-Druckdatum: 13.04.2017
26050 TESLANOL SC Scherkopfreiniger 100 ml
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Einatmen der Dämpfe vermeiden.
Ggf. Absaugmaßnahmen am Arbeitsplatz oder an den Verarbeitungsmaschinen erforderlich.
Augen- und Hautkontakt vermeiden.
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Ggf. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Nicht auf heißen Oberflächen anwenden.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Nicht zusammen mit brandfördernden oder selbstentzündlichen Stoffen lagern.
Besondere Lagerbedingungen beachten.
Sondervorschriften für Aerosole beachten!
Trocken lagern.
Kühl lagern.
Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Nur bei Temperaturen von 15°C bis 35°C lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
AGW des Gesamt-Lösemittel-Kohlenwasserstoff Anteils des Gemisches (RCP-Methode gemäß der Deutschen TRGS 900, Nr. 2.9):
1000 mg/m3
Chem. Bezeichnung
Ethanol
%Bereich:70-80
AGW: 500 ppm (960 mg/m3) Spb.-Üf.: 2(II) ---
Überwachungsmethoden: - Compur - KITA-104 SA (549 210)
- Draeger - Alcohol 25/a Ethanol (81 01 631)
-
DFG (D) (Loesungsmittelgemische), Methode Nr. 6 DFG (E) (Solvent mixtures) -
1998, 2002 - EU project BC/CEN/ENTR/000/2002-16 card 63-2 (2004)
- BIA 7330 (Ethanol) - 1997
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG, Y
Chem. Bezeichnung
Pentan
%Bereich:1-<10
AGW: 1000 ppm (3000 mg/m3) (AGW, EU) Spb.-Üf.: 2(II) ---
Überwachungsmethoden: - Compur - KITA-113 SB(C) (549 368)
- Draeger - Pentane 100/a (67 24 701)
-
BIA 7732 (Kohlenwasserstoffe, aliphatisch) - 2005 - EU project
BC/CEN/ENTR/000/2002-16 card 21-1 (2004)
-
DFG (D) (Loesungsmittelgemische Meth. Nr. 1), DFG (E) (Solvent mixtures 1) -
1998, 2002
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG, Y
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan
%Bereich:1-<10
AGW: 1200 mg/m3 Spb.-Üf.: 2(II) ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Hydrocarbons 2/a (81 03 581)
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