Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 15.12.2014 / 0003
Ersetzt Fassung vom / Version: 11.01.2013 / 0002
Gültig ab: 15.12.2014
PDF-Druckdatum: 16.12.2014
26045 TESLANOL IP Isopropanol 1000 ml
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2001/118/EG, 2001/119/EG, 2001/573/EG)
07 01 04 andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
14 06 03 andere Lösemittel und Lösemittelgemische
20 01 29 Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Empfehlung:
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Ungereinigte Behälter nicht durchlöchern, zerschneiden oder schweißen.
Rückstände können eine Explosionsgefahr darstellen.
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser
15 01 04 Verpackungen aus Metall
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: 1987
Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
UN 1987 ALKOHOLE, N.A.G. (ISOPROPANOL,ETHANOL) (SONDERVORSCHRIFT 640D)
Transportgefahrenklassen: 3
Verpackungsgruppe: II
Klassifizierungscode: F1
LQ (ADR 2013): 1 L
LQ (ADR 2009): 4
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Tunnelbeschränkungscode: D/E
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
ALCOHOLS, N.O.S. (ISOPROPYL ALCOHOL,ETHANOL)
Transportgefahrenklassen: 3
Verpackungsgruppe: II
EmS: F-E, S-D
Meeresschadstoff (Marine Pollutant): n.a.
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Beförderung mit Flugzeugen (IATA)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Alcohols, n.o.s. (ISOPROPYL ALCOHOL,ETHANOL)
Transportgefahrenklassen: 3
Verpackungsgruppe: II
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Mit der Beförderung gefährlicher Güter beschäftigte Personen müssen unterwiesen sein.
Vorschriften für die Sicherung sind von allen an der Beförderung beteiligten Personen zu beachten.
Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen sind zu treffen.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Die Fracht erfolgt nicht als Massengut sondern als Stückgut, daher nicht zutreffend.
Mindermengenregelungen werden hier nicht beachtet.
Gefahrennummer sowie Verpackungscodierung auf Anfrage.
Sondervorschriften (special provisions) beachten.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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