Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 12.04.2017 / 0004
Ersetzt Fassung vom / Version: 15.12.2014 / 0003
Tritt in Kraft ab: 12.04.2017
PDF-Druckdatum: 13.04.2017
26041 TESLANOL GR Gummi-Reiniger-Spray 200 ml
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane,
<5% n-Hexan
Registrierungsnr. (REACH)
01-2119475514-35-XXXX
Index
---
EINECS, ELINCS, NLP
921-024-6 (REACH-IT List-No.)
CAS
---
% Bereich
10-<20
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 2, H225
Asp. Tox. 1, H304
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Aquatic Chronic 2, H411
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan
Registrierungsnr. (REACH)
01-2119484651-34-XXXX
Index
---
EINECS, ELINCS, NLP
931-254-9 (REACH-IT List-No.)
CAS
(64742-49-0)
% Bereich
1-<5
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Flam. Liq. 2, H225
Asp. Tox. 1, H304
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Aquatic Chronic 2, H411
Text der H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16.
Die in diesem Abschnitt genannten Stoffe sind mit Ihrer tatsächlichen, zutreffenden Einstufung genannt!
Das bedeutet bei Stoffen, welche in Anhang VI Tabelle 3.1/3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gelistet sind,
wurden alle evtl. dort genannten Anmerkungen für die hier genannte Einstufung berücksichtigt.
Ist z. B. für einen Kohlenwasserstoff die Anmerkung P anzuwenden, so wurde dies für die hier genannte Einstufung bereits
berücksichtigt.
Zitat: "Anmerkung P - Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann,
dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) enthält."
Ebenso wurde Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beachtet und für die hier genannte Einstufung bereits
berücksichtigt.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen!
Einatmen
Person aus Gefahrenbereich entfernen.
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Hautkontakt
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung
(Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen.
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken
Üblicherweise kein Aufnahmeweg.
Mund gründlich mit Wasser spülen.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen.
Bei Erbrechen, Kopf tief halten damit der Mageninhalt nicht in die Lungen gelangt.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Reizung der Atemwege
Husten
Kopfschmerzen
Schwindel
Beeinflussung/Schädigung des Zentralnervensystems
Koordinationsstörungen
Verwirrtheit
Bewußtlosigkeit
Austrocknung der Haut.
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