Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 15.12.2014 / 0003
Ersetzt Fassung vom / Version: 11.01.2013 / 0002
Gültig ab: 15.12.2014
PDF-Druckdatum: 16.12.2014
26040 TESLANOL PR Druckkopf-Reiniger-Spray 200 ml
Nicht auf heißen Oberflächen anwenden.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Nicht zusammen mit brandfördernden oder selbstentzündlichen Stoffen lagern.
Besondere Lagerbedingungen beachten (in Deutschland z.B. gem. Betriebssicherheitsverordnung).
Sondervorschriften für Aerosole beachten!
Trocken lagern.
Kühl lagern
Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Nur bei Temperaturen von 15°C bis 35°C lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
AGW des Gesamt-Lösemittel-Kohlenwasserstoff Anteils des Gemisches (RCP-Methode gemäß der Deutschen TRGS 900, Nr. 2.9):
1200 mg/m3
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
%Bereich:30-40
AGW: 1200 mg/m3 Spb.-Üf.: 2(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: AGS, (AGW gem. RCP-
Methode, TRGS 900, 2.9)
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, <5% n-Hexan
%Bereich:10-20
AGW: 1200 mg/m3 Spb.-Üf.: 2(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: AGS, (AGW gem. RCP-
Methode, TRGS 900, 2.9)
Chem. Bezeichnung
2-Propanol
%Bereich:1-<10
AGW: 200 ppm (500 mg/m3) Spb.-Üf.: 2(II) ---
BGW: 25 mg/l (Aceton, Vollblut, Urin, b) Sonstige Angaben: DFG, Y
Chem. Bezeichnung
Butan
%Bereich:
AGW: 1000 ppm (2400 mg/m3) Spb.-Üf.: 4(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG
Chem. Bezeichnung
Propan
%Bereich:
AGW: 1000 ppm (1800 mg/m3) Spb.-Üf.: 4(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG
Chem. Bezeichnung
Isobutan
%Bereich:
AGW: 1000 ppm (2400 mg/m3) Spb.-Üf.: 4(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung -
Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. "= =" = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die
lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW =
Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschnkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei
Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende: ...
Stunden. | Sonstige Angaben: ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung von AGW u. BGW nicht befürchtet zu werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW
und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. Nr 2.7 TRGS 900). Sa = Atemwegssensibilisierend. Sh = Hautsensibilisierend. Sah =
Atemwegs- und hautsensibilisierend. DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). AGS = Ausschuss für
Gefahrstoffe. (10) = Der Arbeitsplatzgrenzwert bezieht sich auf den Elementgehalt des entsprechenden Metalls. (11) = Summe aus
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