Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 15.12.2014 / 0003
Ersetzt Fassung vom / Version: 11.01.2013 / 0002
Gültig ab: 15.12.2014
PDF-Druckdatum: 16.12.2014
26040 TESLANOL PR Druckkopf-Reiniger-Spray 200 ml
Propan
Toxizität/Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
Bioakkumulationspote
nzial:
Log Pow 2,28 Ein nennenswertes
Bioakkumulationspotenti
al ist nicht zu erwarten
(LogPow 1-3).
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
Kein PBT-Stoff, Kein
vPvB-Stoff
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2001/118/EG, 2001/119/EG, 2001/573/EG)
16 05 04 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
20 01 29 Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Empfehlung:
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Stofflicher Verwertung zuführen.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Empfehlung:
Ungereinigte Behälter nicht durchlöchern, zerschneiden oder schweißen.
Recycling
15 01 04 Verpackungen aus Metall
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: 1950
Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN
Transportgefahrenklassen: 2.1
Verpackungsgruppe: -
Klassifizierungscode: 5F
LQ (ADR 2013): 1 L
LQ (ADR 2009): 2
Umweltgefahren: umweltgefährdend
Tunnelbeschränkungscode: D
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
AEROSOLS (NAPHTHA (PETROLEUM))
Transportgefahrenklassen: 2.1
Verpackungsgruppe: -
EmS: F-D, S-U
Meeresschadstoff (Marine Pollutant): Ja
Umweltgefahren: environmentally hazardous
Beförderung mit Flugzeugen (IATA)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Aerosols, flammable
Transportgefahrenklassen: 2.1
Verpackungsgruppe: -
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Mit der Beförderung gefährlicher Güter beschäftigte Personen müssen unterwiesen sein.
Vorschriften für die Sicherung sind von allen an der Beförderung beteiligten Personen zu beachten.
Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen sind zu treffen.
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