Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 15.12.2014 / 0003
Ersetzt Fassung vom / Version: 17.10.2012 / 0002
Gültig ab: 15.12.2014
PDF-Druckdatum: 16.12.2014
26027 TESLANOL T7 Isolier-Schutzlack 200 ml
26028 TESLANOL T7 Isolier-Schutzlack 400 ml
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Einatmen der Dämpfe vermeiden.
Ggf. Absaugmaßnahmen am Arbeitsplatz oder an den Verarbeitungsmaschinen erforderlich.
Augen- und Hautkontakt vermeiden.
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Ggf. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Nicht auf heißen Oberflächen anwenden.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Nicht zusammen mit brandfördernden oder selbstentzündlichen Stoffen lagern.
Besondere Lagerbedingungen beachten (in Deutschland z.B. gem. Betriebssicherheitsverordnung).
Sondervorschriften für Aerosole beachten!
Trocken lagern.
Kühl lagern
Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Nur bei Temperaturen von 15°C bis 35°C lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
AGW des Gesamt-Lösemittel-Kohlenwasserstoff Anteils des Gemisches (RCP-Methode gemäß der Deutschen TRGS 900, Nr. 2.9):
1500 mg/m3
Chem. Bezeichnung
Aceton
%Bereich:15-
<20
AGW: 500 ppm (1200 mg/m3) (AGW), 500 ppm
(1210 mg/m3) (EU)
Spb.-Üf.: 2(I) ---
BGW: 50 mg/l (Urin, b) (BGW) Sonstige Angaben: DFG
Chem. Bezeichnung
Kohlenwasserstoffe, C7-C9, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane
%Bereich:15-
<20
AGW: 1500 mg/m3 Spb.-Üf.: 2(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: AGS
Chem. Bezeichnung
Dimethylether
%Bereich:1-<10
AGW: 1000 ppm (1900 mg/m3) (AGW), 1000
ppm (1920 mg/m3) (EU)
Spb.-Üf.: 8(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG
Chem. Bezeichnung
Pentan
%Bereich:1-<5
AGW: 1000 ppm (3000 mg/m3) (AGW, EU) Spb.-Üf.: 2(II) ---
BGW: --- Sonstige Angaben: DFG, Y
Chem. Bezeichnung
Butan
%Bereich:
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