Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 12.04.2017 / 0004
Ersetzt Fassung vom / Version: 15.12.2014 / 0003
Tritt in Kraft ab: 12.04.2017
PDF-Druckdatum: 13.04.2017
26015 TESLANOL RB Rostlöser-Spray 200 ml
12.3.
Bioakkumulationspote
nzial:
Log Pow 2,28 Ein
nennenswertes
Bioakkumulatio
nspotential ist
nicht zu
erwarten
(LogPow 1-3).
12.5. Ergebnisse der
PBT- und vPvB-
Beurteilung:
Kein PBT-Stoff,
Kein vPvB-Stoff
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
07 06 04 andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
16 05 04 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Stofflicher Verwertung zuführen.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Empfehlung:
Ungereinigte Behälter nicht durchlöchern, zerschneiden oder schweißen.
Recycling
15 01 04 Verpackungen aus Metall
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
14.1. UN-Nummer: 1950
Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN
14.3. Transportgefahrenklassen: 2.1
14.4. Verpackungsgruppe: -
Klassifizierungscode: 5F
LQ: 1 L
14.5. Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Tunnelbeschränkungscode: D
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
AEROSOLS
14.3. Transportgefahrenklassen: 2.1
14.4. Verpackungsgruppe: -
EmS: F-D, S-U
Meeresschadstoff (Marine Pollutant): n.a.
14.5. Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Beförderung mit Flugzeugen (IATA)
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Aerosols, flammable
14.3. Transportgefahrenklassen: 2.1
14.4. Verpackungsgruppe: -
14.5. Umweltgefahren: Nicht zutreffend
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Mit der Beförderung gefährlicher Güter beschäftigte Personen müssen unterwiesen sein.
Vorschriften für die Sicherung sind von allen an der Beförderung beteiligten Personen zu beachten.
Vorkehrungen zur Vermeidung von Schadensfällen sind zu treffen.
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