Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 12.02.2018 / 0005
Ersetzt Fassung vom / Version: 12.04.2017 / 0004
Tritt in Kraft ab: 12.02.2018
PDF-Druckdatum: 13.02.2018
26002 TESLANOL D Druck-Gas-Spray 200 ml
26003 TESLANOL D Druck-Gas-Spray 400 ml
Beschränkungen beachten:
Berufsgenossenschaftliche/arbeitsmedizinische Vorschriften beachten.
Richtlinie 2012/18/EU ("Seveso-III"), Anhang I, Teil 1 - Folgende Kategorien treffen für dieses Produkt zu (u.U. sind weitere zu
berücksichtigen je nach Lagerung, Handhabung etc.):
Gefahrenkategorien Anmerkungen zu Anhang I Mengenschwelle (in Tonnen)
für gefährliche Stoffe gemäß
Artikel 3 Absatz 10 für die
Anwendung von -
Anforderungen an Betriebe
der unteren Klasse
Mengenschwelle (in Tonnen)
für gefährliche Stoffe gemäß
Artikel 3 Absatz 10 für die
Anwendung von -
Anforderungen an Betriebe
der oberen Klasse
P3a 11.1 150 (netto) 500 (netto)
Für die Zuordnung der Kategorien und Mengenschwellen sind immer die Anmerkungen zu Anhang I der Richtlinie 2012/18/EU zu
beachten, insb. die in den Tabellen hier genannten und die Anm. 1 - 6.
Richtlinie 2012/18/EU ("Seveso-III"), Anhang I, Teil 2 - Folgende gelistete Stoffe sind in diesem Produkt enthalten:
Eintrag Nr. Gefährliche Stoffe Anmerkungen zu
Anhang I
Mengenschwelle (in
Tonnen) für die
Anwendung in -
Betrieben der unteren
Klasse
Mengenschwelle (in
Tonnen) für die
Anwendung in -
Betrieben der oberen
Klasse
18 Liquefied flammable
gases, Category 1 or 2
(including LPG) and
natural gas
19 50 200
Für die Zuordnung der Kategorien und Mengenschwellen sind immer die Anmerkungen zu Anhang I der Richtlinie 2012/18/EU zu
beachten, insb. die in den Tabellen hier genannten und die Anm. 1 - 6.
Richtlinie 2010/75/EU (VOC): 100 %
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): Nicht wassergefährdend.
Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG beachten (Deutschland).
Lagerklasse nach TRGS 510: 2 B
Störfallverordnung beachten.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist für Gemische nicht vorgesehen.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Überarbeitete Abschnitte: 4, 9, 11, 12, 15
Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgütern erforderlich.
Diese Angaben beziehen sich auf das Produkt im Anlieferzustand.
Einweisung/Schulung der Mitarbeiter für den Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich.
Einstufung und verwendete Verfahren zur Ableitung der Einstufung des Gemisches gemäß der
Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP):
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (CLP)
Verwendete Bewertungsmethode
Aerosol 1, H222 Einstufung aufgrund von Testdaten.
Aerosol 1, H229 Einstufung aufgrund der Form oder des
Aggregatzustandes.
Nachfolgende Sätze stellen die ausgeschriebenen H-Sätze, Gefahrenklasse-Code (GHS/CLP) der Ingredienten (benannt in
Abschnitt 2 und 3) dar.
Aerosol — Aerosole
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