safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.12.2019 überarbeitet am: 17.12.2019Versionsnummer 4
Handelsname: tesa Bath Accessories Preparation Tissue
(Fortsetzung von Seite 1)
49.4.3.2
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Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über
Detergenzien / Kennzeichnung der
Inhaltsstoffe
entfällt
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zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Hautkontakt:
Das Produkt ist nicht hautreizend.
Mit warmem Wasser abspülen.
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nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen
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4.2 Wichtigste akute und verzögert
auftretende Symptome und
Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl
oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht
auszuschließen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Punkt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Punkt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Punkt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren
Handhabung
Keine besonderen Maßnahmen beim bestimmungsgemäßen Verwenden erforderlich.
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Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen beim bestimmungsgemäßen Verwenden erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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