Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.03.2019 überarbeitet am: 28.02.2019Versionsnummer 195
Handelsname: tesa 60020 60021 Spray Glue PERMANENT
(Fortsetzung von Seite 3)
48.1.33
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO)
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht
auszuschließen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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Weitere Angaben:
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
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6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Punkt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Punkt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Punkt 13.
*
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren
Handhabung
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosole möglichst vollständig am Arbeitsplatz durch eine Objektabsaugung
erfassen.
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Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Nicht gegen Flammen oder auf glühende Körper sprühen.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Achtung: Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und
Temperaturen über 50°C schützen. Selbst nach Gebrauch nicht
gewaltsam öffnen oder verbrennen.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und
Behälter:
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu
beachten.
Lagerort und Lagerbedingungen müssen den Vorschriften zur Handhabung und
Lagerung von Stoffen und Zubereitungen der WGK 3 entsprechen. Eventuelle
standortspezifischen behördlichen Auflagen sind zu erfüllen.
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Zusammenlagerungshinweise:
nicht erforderlich
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Weitere Angaben zu den
Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
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Lagerklasse:
2B (Druckgaspackungen)
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Klassifizierung nach
Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV):
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(Fortsetzung auf Seite 5)
DE