Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 19.10.2015 überarbeitet am: 19.10.2015Versionsnummer 7
Handelsname: tesa Stick ecoLogo
(Fortsetzung von Seite 1)
41.0.3
·
vPvB:
Nicht eingestuft
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
·
Beschreibung:
Klebstoff auf wässriger Basis, bestehend aus polymeren Harzen und
Natriumstearat
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
entfällt
·
SVHC
Frei von SVHC Stoffen oder < 0,1 %
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Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über
Detergenzien / Kennzeichnung der
Inhaltsstoffe
entfällt
·
zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu
entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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nach Einatmen:
entfällt
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nach Hautkontakt:
Mit warmem Wasser abspülen.
Das Produkt ist nicht hautreizend.
·
nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
·
nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen
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4.2 Wichtigste akute und verzögert
auftretende Symptome und
Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe
oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit
Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO)
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
Mechanisch aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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