Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.03.2019 überarbeitet am: 28.02.2019Versionsnummer 71
Handelsname: tesa Sekundenkleber Gel / Instant glue gel
(Fortsetzung von Seite 2)
48.1.33
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
·
nach Verschlucken:
Verschlucken des nicht ausgehärteten Klebstoffes ist kaum möglich, da das
Produkt bereits durch die Feuchtigkeit im Mundbereich aushärtet.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert
auftretende Symptome und
Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Hinweise für den Arzt:
Verklebte Haut auf keinen Fall chirurgisch trennen.
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4.3 Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Cyanwasserstoff (HCN)
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO)
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht
auszuschließen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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Weitere Angaben:
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation
gelangen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Punkt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Punkt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Punkt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren
Handhabung
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Aerosolbildung vermeiden.
Nicht ausgehärtete Klebstoffreste können mit Aceton entfernt werden
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Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen beim bestimmungsgemäßen Verwenden
erforderlich.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und
Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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