Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.03.2019 überarbeitet am: 13.03.2019Versionsnummer 71
Handelsname: tesa Sekundenkleber Gel / Instant glue gel
(Fortsetzung von Seite 5)
48.1.33
·
10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
10.6 Gefährliche
Zersetzungsprodukte:
Cyanwasserstoff (Blausäure)
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Primäre Reizwirkung:
·
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht Hautreizungen.
·
Schwere Augenschädigung/-
reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
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Sensibilisierung der Atemwege/
Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
·
Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
einmaliger Exposition
Kann die Atemwege reizen.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
·
12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Weitere ökologische Hinweise:
·
Enthält rezepturgemäß folgende
Schwermetalle und Verbindungen
der EG-Richtlinie 2006/11/EG:
Frei von Schwermetallen (Pb, Cd, Hg, CrVI)
Frei von Polybromierten Biphenylen (PBBs) und Polybromierten Diphenylether
(PBDEs) gemäß RoHS Richtlinie.
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Allgemeine Hinweise:
Nicht wassergefährdend.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
PBT:
Nicht anwendbar.
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht
in die Kanalisation gelangen lassen.
Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer
geordneten Entsorgung zugeführt werden.
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Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
HP 4 reizend - Hautreizung und Augenschädigung
HP 5 Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)/Aspirationsgefahr
(Fortsetzung auf Seite 7)
AT








