Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.03.2019 überarbeitet am: 13.03.2019Versionsnummer 71
Handelsname: tesa Sekundenkleber Gel / Instant glue gel
(Fortsetzung von Seite 2)
48.1.33
Das Auge möglichst ruhig stellen. Nach einigen Stunden erfolgt die Abschälung
der Verklebung durch Tränenfluss.
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
·
nach Verschlucken:
Verschlucken des nicht ausgehärteten Klebstoffes ist kaum möglich, da das
Produkt bereits durch die Feuchtigkeit im Mundbereich aushärtet.
·
4.2 Wichtigste akute und verzögert
auftretende Symptome und
Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Hinweise für den Arzt:
Verklebte Haut auf keinen Fall chirurgisch trennen.
·
4.3 Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Cyanwasserstoff (HCN)
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO)
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht
auszuschließen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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Weitere Angaben:
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation
gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Punkt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Punkt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Punkt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren
Handhabung
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Aerosolbildung vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen beim bestimmungsgemäßen Verwenden
erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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