Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.03.2019 überarbeitet am: 28.02.2019Versionsnummer 86
Handelsname: tesa Sekundenkleber fluessig / Instant Glue liquid
(Fortsetzung von Seite 5)
48.1.33
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Primäre Reizwirkung:
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht Hautreizungen.
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Schwere Augenschädigung/-
reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
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Sensibilisierung der Atemwege/
Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
einmaliger Exposition
Kann die Atemwege reizen.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Enthält rezepturgemäß folgende
Schwermetalle und Verbindungen
der EG-Richtlinie 2006/11/EG:
Frei von Schwermetallen (Pb, Cd, Hg, CrVI)
Frei von Polybromierten Biphenylen (PBBs) und Polybromierten Diphenylether
(PBDEs) gemäß RoHS Richtlinie.
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Allgemeine Hinweise:
Nicht wassergefährdend.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Das Produkt kann mit Alkalien oder Wasser polymerisiert und als Feststoff
entsorgt werden.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht
in die Kanalisation gelangen lassen.
Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer
geordneten Entsorgung zugeführt werden.
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Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
HP 4 reizend - Hautreizung und Augenschädigung
HP 5 Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)/Aspirationsgefahr
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Information zur Europäischen
Abfallschlüsselnummer:
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer hat gemäß EU- Richtlinie 2000/532/
EC in Verbindung mit der Richtlinie 75/442/EWG branchenspezifisch zu erfolgen.
Die oben angegebene Klassifizierung stellt daher nur eine mögliche Empfehlung
(Fortsetzung auf Seite 7)
DE








