Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 16.06.2015 überarbeitet am: 16.06.2015Versionsnummer 34
Handelsname: tesa 8825 Vielzweckkleber stark + sauber
(Fortsetzung von Seite 1)
41.0.3
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Verordnung (EG) #r. 648/2004 über
Detergenzien / Kennzeichnung der
Inhaltsstoffe
entfällt
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ABSCH#ITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Hautkontakt:
Das Produkt ist nicht hautreizend.
Mit warmem Wasser abspülen.
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nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen
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4.2 Wichtigste akute und verzögert
auftretende Symptome und
Wirkungen
Magen-Darm-Beschwerden
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe
oder Spezialbehandlung
symptomatisch
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ABSCH#ITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2 , Lö sch pu lve r o der Was ser spr üh s tra hl . Grö ße ren Bra nd mit
Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete
Löschmittel:
keine
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5.2 Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (Ox)
Kohlenmonoxid (CO)
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Atemschutzgerät anlegen.
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ABSCH#ITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in #otfällen
anzuwendende Verfahren
icht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Mit viel Wasser verdünnen.
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6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsb indendem Material (Sand , Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Punkt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Punkt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Punkt 13.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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