Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.03.2019 überarbeitet am: 13.03.2019Versionsnummer 109
Handelsname: tesa Alleskleber / All purpose glue
(Fortsetzung von Seite 2)
48.1.33
·
4.3 Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder W assersprühstrahl. Größeren Brand mit
Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO)
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht
auszuschließen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern.
Mit viel Wasser verdünnen.
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6.3 Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Punkt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Punkt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Punkt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren
Handhabung
Für geeignete Absaugung an den Verarbeitungsmaschinen sorgen.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Nur im Freien oder in explosionsgeschützten Räumen handhaben.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und
Behälter:
An einem kühlen Ort lagern.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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