Security Datasheet

Seite: 6/8
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 14.03.2019 überarbeitet am: 05.12.2018Versionsnummer 11
Handelsname: tesa Sugru Original Silikon Base Formula (all colours)
(Fortsetzung von Seite 5)
48.1.33
·
Sensibilisierung der Atemwege/
Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
·
Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
·
12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
In der Umgebung reagiert das Produkt mit Feuchtigkeit und bildet ein Polymer, das
aufgrund seines hohen Molekulargewichts wahrscheinlich nicht giftig für
Wasserorganismen ist.
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.4 Mobilität im Boden
Das Polymer ist in Wasser unlöslich und nicht flüchtig und verbleibt im
Bodenraum.
·
Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
·
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
PBT:
Nicht anwendbar.
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
·
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
·
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
·
Empfehlung:
Die Verbrennung oder Deponie ist die empfohlene Entsorgungsmethode für das
Produkt oder das bei der Reaktion mit Luft gebildete Polymer. Kontaminiertes
Produkt, leere Behälter und Material zur Beseitigung von verschütteten
Flüssigkeiten oder Lecks gemäß den geltenden nationalen und örtlichen
Bestimmungen entsorgen. Chemische Rückstände gelten in der Regel als
Sonderabfall. Allgemeine EU-Anforderungen sind in der Richtlinie 2008/98 / EG
enthalten.
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll entsorgt werden.
·
Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
·
Information zur Europäischen
Abfallschlüsselnummer:
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer hat gemäß EU- Richtlinie 2000/532/
EC in Verbindung mit der Richtlinie 75/442/EWG branchenspezifisch zu erfolgen.
Die oben angegebene Klassifizierung stellt daher nur eine mögliche Empfehlung
dar.
·
Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
·
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
·
14.1 UN-Nummer
·
ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
·
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
·
ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
(Fortsetzung auf Seite 7)
DE