Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 14.03.2017 überarbeitet am: 28.02.2017Versionsnummer 37
Handelsname: tesapack® Paper ecoLogo®
(Fortsetzung von Seite 4)
44.2.2
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Weitere ökologische Hinweise:
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Enthält rezepturgemäß folgende
Schwermetalle und Verbindungen
der EG-Richtlinie 2006/11/EG:
Frei von Schwermetallen (Pb, Cd, Hg, CrVI)
Frei von Polybromierten Biphenylen (PBBs) und Polybromierten Diphenylether
(PBDEs) gemäß RoHS Richtlinie.
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Allgemeine Hinweise:
- 60% biobasiertes Material (Klebeband)
- lösemittelfrei
- 100% recycelter Pappkern
- 80% recycelte Verpackungsbestandteile
Im allgemeinen nicht wassergefährdend
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll entsorgt werden.
Energetische Wiederverwertung: Das Produkt kann einer geeigneten
Abfallverbrennungsanlage für gemischte Abfälle zugeführt werden.
Energetische Verwertung durch Verbrennung in einer genehmigten
Abfallverbrennungsanlage.
Die geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes, des staatlichen oder
kommunalen Bereiches sind zu beachten.
Bei größeren Entsorgungsmengen: Die zuständigen Behörden sind vor der
Entsorgung zu konsultieren.
·
Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
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Information zur Europäischen
Abfallschlüsselnummer:
Die Zuordnung einer Abfallschsselnummer hat gemäß EU- Richtlinie 2000/532/
EC in Verbindung mit der Richtlinie 75/442/EWG branchenspezifisch zu erfolgen.
Die oben angegebene Klassifizierung stellt daher nur eine mögliche Empfehlung
dar.
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Restentleerte Verpackungen können über ein entsprechendes Verpackungsmittel-
cknahmesystem bei gewerblicher Nutzung (z.B. Interseroh) oder bei privater
Nutzung (z.B. DSD/Grüner Punkt) entsorgt werden.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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Klasse
entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
entfällt
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14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 6)
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