Certifications 2

SDB-Nr.: 573200 V001.1
TEROSON SB 914 CAN680G EGFD;
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Biologischer Grenzwert (BGW):
Inhaltstsoff [Regulierte
Stoffgruppe]
Parameter
Untersuchungs
material
Probenahmezeitpunkt
Konz.
Grundlage des
Grenzwertes
Bemerkung
Zusatzinformation
Butanon
78-93-3
[2-BUTANON
(ETHYLMETHYLKETON)]
2-Butanon
Urin
Probenahmezeitpunkt:
Expositionsende, bzw.
Schichtende.
2 mg/l
DE BGW
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
Atemschutz:
Bei Aerosolbildung empfehlen wir das Tragen eines geeigneten Atemschutzes mit ABEK-P2-Filter (EN 14387).
Diese Empfehlung ist auf die Bedingungen vor Ort abzustimmen.
Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374). Geeignete Materialen bei kurzfristigem Kontakt bzw. Spritzern
(Empfohlen: Mindestens Schutzindex 2, entsprechend > 30 Minuten Permeationszeit nach EN 374): Butylkautschuk (IIR; >= 0,7
mm Schichtdicke) Geeignete Materialien auch bei längerem, direktem Kontakt (Empfohlen: Schutzindex 6, entsprechend > 480
Minuten Permeationszeit nach EN 374): Butylkautschuk (IIR; >= 0,7 mm Schichtdicke) Die Angaben basieren auf
Literaturangaben und Informationen von Handschuhherstellern oder sind durch Analogieschluß von ähnlichen Stoffen
abgeleitet. Es ist zu beachten, dass die Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis auf Grund der vielen
Einflußfaktoren (z.B. Temperatur) deutlich kürzer als die nach EN 374 ermittelte Permeationszeit sein kann. Bei
Abnutzungserscheinungen ist der Handschuh zu wechseln.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille.
Der Augenschutz sollte konform zur EN 166 sein.
Körperschutz:
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Arm- und beinbedeckende Schutzkleidung
Die Schutzkleidung sollte konform zur EN 14505 für Flüssigkeitsspritzer oder zur EN 13982 für Stäube sein.
Hinweise zu persönlicher Schutzausrüstung:
Nur Schutzkleidung mit CE-Zeichen gemäß Richtlinie 89/686/EWG verwenden.
Die Informationen zur vorgeschlagenen persönlichen Schutzausrüstungen haben nur eine beratende Funktion. Eine vollständige
Risikoabschätzung sollte vor der Verwendung des Produktes durchgeführt werden, um einzuschätzen, ob sich die angezeigten
persönlichen Schutzausrüstungen für die örtlichen Gegebenheiten eignen. Die persönliche Schutzausrüstung sollte konform zu
den maßgeblichen EU-Standards sein.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Flüssigkeit
Flüssigkeit
farblos
Geruch
nach Lösemittel
Geruchsschwelle
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
pH-Wert
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Siedebeginn
78 °C (172.4 °F)
Flammpunkt
-9 °C (15.8 °F)
Zersetzungstemperatur
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Dampfdruck
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Dichte
(20 °C (68 °F))
0,92 g/cm3
Schüttdichte
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Viskosität
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Viskosität (kinematisch)
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Explosive Eigenschaften
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar
Löslichkeit qualitativ
Keine Daten vorhanden / Nicht anwendbar