Operation Manual
Termozeta S.p.A. behält sich das Recht vor, an den Produkten technische und/oder ästhetische
Änderungen zur Verbesserung der Leistungen vorzunehmen.
Termozeta is an international trademark. Copyright © 1995. All rights reserved.
Termozeta S.p.A. - Via Magenta, 41/43 - 20010 Bareggio (MI) Italy
Falls das Gerät schlecht funktioniert, die folgende Tabelle nachsehen:
PROBLEME UND LÖSUNGEN
PROBLEME LÖSUNGEN
Das Gerät funktioniert nicht Prüfen, dass der Stecker in der Steckdose ist.
Prüfen, dass es keine Probleme des Stromnetztes
gibt.
Die Bügelsohle erwärmt sich nicht Sich gewährleisten, dass der Temperaturregler
eingestellt wird.
Das zu dem Stromnetz verbundene Gerät funktio-
niert nicht
Den Kundendienst kontaktieren
Mit dem zu dem Stromnetz verbundenen Gerät und
dem Schalter auf Position “1” funktioniert das Gerät
nicht
Den Kundendienst kontaktieren
Das eingeschaltete Gerät funktioniert nicht Den Kundendienst kontaktieren
INFORMATIONEN FÜR DIE BENUTZER
Gemäß den Europäischen Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/1 08/EG über die
Reduzierung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten,
sowie die Abfallentsorgung.
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät besagt, dass es am Ende seiner Verwen-
dungszeit getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden muss.
• Der Benutzer muss daher das Gerät nach Beendigung seiner Verwendungsdauer zu geeigneten Sam-
melstellen für die getrennte Abfallentsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten bringen
oder es dem Endverkäufer beim Kauf eines neuen Geräts von ähnlicher Art im Verhältnis eins zu eins
übergeben.
• Die angemessene Abfalltrennung und die darauf folgende Verbringung des aufgelassenen Geräts in
den Recyclingkreislauf zur umweltverträglichen Verwertung und Entsorgung tragen dazu bei, mögliche
negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden und sie begünstigen das
Recycling von Materialien, aus denen das Gerät besteht.
• Die rechtswidrige Entsorgung des Produktes veranlässt die Verwendung der geltenden Verwaltungs-
sanktionen.