Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Techspray Wondermask P
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
:
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Internationale Listen
Nationales Inventar
Australien
:
Nicht bestimmt.
Kanada
:
Mindestens eine Komponente ist nicht in der DSL (Liste der einheimischen
Substanzen) gelistet. Diese Komponenten sind jedoch alle in der NDSL (Liste der
nicht einheimischen Substanzen) gelistet.
China
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japan
:
Japanisches Inventar für bestehende und neue Chemikalien (ENCS)
: Nicht
bestimmt.
Japanische liste (ISHL)
: Nicht bestimmt.
Süd-Korea
:
Nicht bestimmt.
Malaysia
:
Nicht bestimmt.
Neuseeland
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Philippinen
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Taiwan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
USA
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Türkei
:
Nicht bestimmt.
5/11/2017
Druckdatum
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
Datum der letzten Ausgabe
:
:
:
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
5/11/2017
Keine frühere Validierung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der abgekürzten H-Sätze
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Einstufung
Begründung
Nicht eingestuft.
Volltext der Einstufungen [CLP/GHS]
H413
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger
Wirkung.
Aquatic Chronic 4, H413
LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 4
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
5/11/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
12/13