Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT Techspray Wondermask P ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : Techspray Wondermask P Produktcode : 2211/CAN/EUR-2SQ, 8SQ, G, 5G, 54G Produktbeschreibung : Wave solder process masking agent Produkttyp : Flüssigkeit. Andere Identifizierungsarten : Nicht verfügbar. 1.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische : Gemisch Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren 4-Nonylphenol, branched, ethoxylated 1,2-Benzoldicarbonsäure, Benzyl C7-9-verzweigte und lineare Alkylester EG: 500-315-8 CAS: 127087-87-0 EG: 271-082-5 CAS: 68515-40-2 % Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Typ ≤3 Nicht eingestuft.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Hinweise für den Arzt Besondere Behandlungen : Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. : Keine besondere Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Große freigesetzte Menge 6.4 Verweis auf andere Abschnitte : Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Flüssigkeit. [gel] Farbe : Pink/ Rot. Geruch : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Geruchsschwelle pH-Wert : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat 1,2-Benzoldicarbonsäure, LD50 Dermal Benzyl C7-9-verzweigte und lineare Alkylester LD50 Oral Schlussfolgerung / Zusammenfassung Spezies Dosis Exposition Kaninchen >7940 mg/kg - Ratte >15800 mg/kg - : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Hautkontakt : Zu den Symptomen können gehören: Reizung Verschlucken : Zu den Symptomen können gehören: Übelkeit oder Erbrechen Magenschmerzen Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Kurzzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT : Nicht anwendbar. vPvB : Nicht anwendbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein. 14.7 Massengutbeförderung : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Nicht gelistet. Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) Nicht gelistet. UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Nicht gelistet. Internationale Listen Nationales Inventar Australien : Nicht bestimmt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Techspray Wondermask P ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Version : 1 Hinweis für den Leser Nach unserem Wissensstand sind die hierin enthaltenen Informationen korrekt. Weder der obengenannte Hersteller noch seine Tochtergesellschaften übernehmen jedoch jegliche Haftung hinsichtlich der Korrektheit oder Vollständigkeit der angegebenen Informationen.