Datasheet

Flux Remover G3
®
RECHTSVORSCHRIFTEN15.
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-I-Chemikalien
: Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-II-Chemikalien
: Nicht gelistet
Chemiewaffenübereinkommen,
Liste-III-Chemikalien
: Nicht gelistet
SONSTIGE ANGABEN16.
R11- Leichtentzündlich.
R23/24/25- Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R39/23/24/25- Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen,
Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R20- Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R20/21/22- Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit
der Haut.
R68/20/21/22- Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch
Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R52/53- Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
:Vollständiger Wortlaut der
R-Sätze auf die in Abschnitt
2 und 3 verwiesen wird -
Deutschland
Vollständiger Wortlaut zu
den Einstufungen in den
Abschnitten 2 und 3 -
Deutschland
: F - Leichtentzündlich
T - Giftig
Xn - Gesundheitsschädlich
Historie
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Ausgabedatum
(dd/mm/yyyy)
: 15/11/2009
Version : 1