Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Techspray G3 Flux Remover
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die
betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die
das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen
außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte
Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen
eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen
Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten.
Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren
Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.
Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und
Schuhe ausziehen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt
verständigen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der
Wiederverwendung gründlich reinigen.
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind,
muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine
künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten
oder schwerwiegend sind. Falls nötig ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen der
Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene
Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
Hinweise für den Arzt
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.
Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher
Beobachtung bleiben.
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
:
:
:
:
:
Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer
noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske
oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege
Husten
Zu den Symptomen können gehören: Übelkeit oder Erbrechen Magenschmerzen
Zu den Symptomen können gehören: Reizung
:
:
:
Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
5/11/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
4/15