Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Techspray G3 Flux Remover
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Industrieemissionen
(integrierte Vermeidung
und Verminderung der
Umweltverschmutzung) –
Luft
:
Gelistet
Internationale Vorschriften
Aerosolpackungen
:
з
78Massen-% des Inhalts sind entzündbar.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.
:
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Nicht gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Internationale Listen
Nationales Inventar
Australien
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Kanada
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
China
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japan
:
Japanisches Inventar für bestehende und neue Chemikalien (ENCS)
: Alle
Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Japanische liste (ISHL)
: Nicht bestimmt.
Süd-Korea
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Malaysia
:
Nicht bestimmt.
Neuseeland
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Philippinen
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Taiwan
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
USA
:
Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.
Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU)
Nicht gelistet.
Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU)
Nicht gelistet.
Türkei
:
Nicht bestimmt.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
5/11/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
14/15