Datasheet

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Techspray G3 Flux Remover
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
und gemäß IBC-Code
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
Nicht verfügbar.
:
Druckgaspackungen,
nicht entzündbar
2
II
AEROSOLS IN
LIMITED
QUANTITIES OF
CLASS 2
2.2
II
2
Druckgaspackungen,
nicht entzündbar
II
UN1950
UN1950
UN1950
Tunnelcode
(E)
Das Produkt ist nur
als
umweltgefährdender
Stoff reguliert, wenn
es in Tankbehältern
transportiert wird.
-
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
ADN
Zusätzliche
Informationen
14.5
Umweltgefahren
Nein.
Ja.
No.
No.
ID8000
ID8000 Consumer
commodity (ethanol)
9
-
-
Sonstige EU-Bestimmungen
Nicht anwendbar.
Anhang XVII -
Beschränkung der
Herstellung des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Mischungen und
Erzeugnisse
:
Europäisches Inventar
:
Nicht bestimmt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang XIV
Keine der Komponenten ist gelistet.
:
5/11/2017
Datum der letzten Ausgabe
:
Keine frühere Validierung
Version
:
1
13/15