Datasheet

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
1610-50PK Isopropyl Alcohol Wipes
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher
Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
:
Behälter an einem kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der Identifizierten
Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/
Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
:
Spezifische Lösungen für
den Industriesektor
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht verschlucken.
Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel
vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender
Lüftung Atemschutzgerät tragen. Lagerzonen und geschlossene Bereiche nur bei
ausreichender Durchlüftung betreten. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen
Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde.
Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Entfernt von Hitze, Funken, offenem
Feuer oder anderen Zündquellen lagern und anwenden. Explosionsgeschützte
elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und Materialbewegung) verwenden. Nur
funkenfreies Werkzeug verwenden. Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung
elektrostatischer Entladungen treffen. Leere Behälter enthalten Produktrückstände
und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung
vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere
Angaben zu Hygienemaßnahmen.
Seveso-Richtlinie - Meldeschwellen (in Tonnen)
Gefahrenkriterien
Kategorie
P5c: Entzündbare Flüssigkeiten 2 und 3, die nicht unter P5a
oder P5b fallen
5000
50000
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte Informationen
beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von Großmengen oder
anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt signifikant erhöhen
können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
9/6/2016
Datum der letzten Ausgabe
Keine frühere Validierung
Version
1
6/15