Datasheet
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Techspray Eco-Oven
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden
entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die
betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei
Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein
Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches
Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene
nicht in die Lungen eindringt. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt
werden. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen.
Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit
Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens
10 Minuten lang ständig spülen. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt
behandelt werden. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der
Wiederverwendung gründlich reinigen.
Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt
anrufen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe
vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein
umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder
unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-
Beatmung durchzuführen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und
sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen
der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene
Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
Hinweise für den Arzt
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.
Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher
Beobachtung bleiben.
Verschlucken
Einatmen
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Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
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Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer
noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske
oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen
oder tragen Sie Handschuhe dabei.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
Zu den Symptomen können gehören: Reizungen der Atemwege
Zu den Symptomen können gehören: Magenschmerzen Übelkeit oder Erbrechen
Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung Rötung
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Augenkontakt
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Zu den Symptomen können gehören: Schmerzen oder Reizung Rötung Tränenfluss
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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5/11/2017
Datum der letzten Ausgabe
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Keine frühere Validierung
Version
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