Manual
Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Wenn Batterien in die
Umwelt gelangen, können diese Umwelt- und
Gesundheitsschäden zur Folge haben. Sie können gebrauchte
Batterien unentgeltlich bei ihrem Händler und Sammelstellen zurückgeben.
Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich
verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört
Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder
umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr Gerät in einen
Recycling Container oder an eine lokale Abfallsammelstelle.