Operation Manual

GNU General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbrei-
ten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die
Software weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public
License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen,
daß die
Software für alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software
Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk die-
ser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme
anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der
GNU Lesser General Public License, der Kleineren
Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz.) Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit,
nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu
verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die
Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen
garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
dürfen - und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen. Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir
Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzu-
fordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen
folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verän-
dern. Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn
Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen
sicherstellen, daß auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen
ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre
Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten:
(1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und
(2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu ver-
breiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für
diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert
und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original erhalten
haben, damit irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
Autors schädigen. Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente
bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren eines freien Programms individuell
Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern,
haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert wer-
den muß oder überhaupt nicht lizenziert werden darf. Es folgen die genauen Bedingungen für die
Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk
des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public
License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als "das
Programm" bezeichnet; die Formulierung "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk,
welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine
andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als
"Bearbeitung" eingestuft.)