Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 25.02.2015 überarbeitet am: 25.02.2015Versionsnummer 1
Handelsname: technicoll
®
8008
(Fortsetzung von Seite 6)
39.5.0
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
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10.1 Reaktivität
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10.2 Chemische Stabilität
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Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Entwicklung von leicht entzündlichen Gasen/Dämpfen.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
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Primäre Reizwirkung:
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an der Haut:
Keine Reizwirkung
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am Auge:
Reizwirkung
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Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der
EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend
Nicht größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Verbrennung unter genehmigten, kontrollierten Bedingungen unter Verwendung einer passenden
oder speziell für Vernichtung von gefährlichen Chemikalien hergestellten Verbrennungsanlage, ist
die bevorzugte Methode für die Entsorgung.
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Europäischer Abfallkatalog
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten
(Fortsetzung auf Seite 8)
DE