Operation Manual
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4. Anschluss
Die im folgenden erscheinenden Verweise a b c usw. beziehen sich auf die Zeichnung auf
Seite 9.
4.1. DVB-S
a Verbinden Sie den LNB-Eingang des Digital-Receivers durch ein geeigne-
tes Koaxialkabel mit dem LNB Ihrer Außeneinheit. Beachten Sie auch Punkt 6
„Einstellungen“.
4.2. Anschluss an ein Fernsehgerät
b Über HDMI
Sollte Ihr Fernsehgerät über einen HDMI Anschluss verfügen, empfiehlt sich das Gerät
über HDMI anzuschließen. Verbinden Sie dazu den HDMI Ausgang des Receivers mit
dem HDMI Eingang Ihres Fernsehgerätes.
4.2 Anschluss an eine HiFi oder Dolby Digital Anlage
c analog Stereo
Sie können den Receiver über die analogen Cinch Audioausgänge (rot, weiß) an
eine HiFi Stereo Anlage anschließen.
d Digital
Sollte Ihr Dolby Digital Verstärker über einen entsprechenden Digitaleingang
verfügen, verbinden Sie eine der Buchsen AUDIO OUT DIGITAL des Receivers
(entweder elektrisch auf der Rückseite oder optisch an der Seite) mit dem Eingang
Ihres Verstärkers.
Es stehen - abhängig vom jeweiligen Sender - die Abtastraten von 32, 44.1 und
48 kHz zur Verfügung. Ebenso steht an diesem Ausgang, falls gesendet, das
Dolby Digital-Signal (AC3) zur Verfügung.
4.3 Anschluss an externes USB Speichermedium
e Verbinden Sie ein externes USB Speichermedium, z. B. eine externe Festplatte, über
das USB-Kabel des Speichermediums mit der USB-Schnittstelle des Receivers auf der
Rückseite oder seitlich. Das Medium muss FAT32 formatiert sein.
ACHTUNG! Es ist möglich, dass eine externe Festplatte zusätzlich über ein separates
Netzteil mit Strom versorgt werden muss. Lesen Sie hierzu bitte die Bedienungsanleitung
der Festplatte!
Hinweis: Bei USB Speichermedien, insbesondere bei USB Sticks gibt es zum Teil erheb-
liche Unterschiede bezüglich der Lese- bzw. Schreibgeschwindigkeit. Zur Wiedergabe von
HDTV-Videos wird eine hohe Geschwindigkeit benötigt.
4.4 Anschluss ans Netzwerk mittels W-LAN Dongle
e Stecken Sie den W-LAN Dongle in die USB-Buchse ein. Anschließend nehmen Sie
die Einstellungen für Ihr Heimnetzwerk vor (siehe Kapital 10.3. Seite 35 )










