Safety data sheet
TEC7
Überarbeitungsnummer: 0800
Überarbeitungsgrund: CLP - ATP4
Datum der Überarbeitung: 2014-06-26
Datum der Erstellung: 2000-01-09
2 / 11
Produktnummer: 32163
3.2 Gemische:
Konz. (C)
Einstufung gemäß
DSD/DPD
Einstufung gemäß CLP
CAS-Nr.
EG-Nr.
Name
REACH Registrierungsnr.
Fußnote
Bemerkung
0.1%
<C<1%
1760-24-3
217-164-6
Eye Dam. 1; H318
Skin Sens. 1; H317
Xi; R41
R43
N; R51-53
(1)(10)
Bestandteil
N-(3-(Trimethoxysilyl)propyl)ethylendiamin
(1) Zu vollständigem Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe Punkt 16
(10) Unterliegt den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Maßnahmen:
Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen:
Opfer an die frische Luft bringen. Atemschwierigkeiten: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit viel Wasser spülen. Verwendung von Seife ist erlaubt. Bei andauernder Reizung einen Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt:
Mit Wasser spülen. Bei andauernder Reizung einen Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser spülen. Frühestmöglich nach Einnahme: viel Wasser trinken lassen. Bei Unwohlsein: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
4.2.1 Akute Symptome
Nach Einatmen:
Keine Wirkungen bekannt.
Nach Hautkontakt:
Keine Reizwirkung.
Nach Augenkontakt:
Keine Reizwirkung.
Nach Verschlucken:
Keine Wirkungen bekannt.
4.2.2 Verzögert auftretende Symptome
Keine Wirkungen bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Wenn anwendbar und vorhanden, ist das unten angegeben.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel:
5.1.1 Geeignete Löschmittel:
Wassernebel. Alkoholbeständiger Schaum. Kohlensäure. BC-Pulver.
5.1.2 Ungeeignete Löschmittel:
Keine ungeeigneten Löschmittel bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei Verbrennung: Bildung von CO, CO2 und kleineren Mengen von nitrose Gase.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung:
5.3.1 Maßnahmen:
Keine besonderen Löschanweisungen erforderlich.
5.3.2 Besondere Schutzausrüstungen für die Brandbekämpfung:
Handschuhe. Schutzanzug. Bei Erhitzung/Verbrennung: Pressluft-/Sauerstoffgerät.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
6.1.1 Schutzausrüstungen für nicht für Notfälle geschultes Personal
Siehe Punkt 8.2
6.1.2 Schutzausrüstungen für Einsatzkräfte
Handschuhe. Schutzanzug.