Operation Manual
TeamViewer 7 Handbuch Fernsteuerung Seite 43 von 80
Sonstige Funktionen
10 Sonstige Funktionen
10.1 Zugriffsrechte – Aktionen für eine TeamViewer-Sitzung
einschränken
Hinweis: Dieses Kapitel ist nahezu ausschließlich für fachkundige IT-Dienstleister oder
Administratoren interessant. Falls Sie sich nicht zu dieser Gruppe zählen, können Sie diesen
Abschnitt überspringen.
10.1.1 Das regelt die Funktion Zugriffskontrolle
Die Zugriffkontrolle beschränkt die möglichen Handlungen der Teilnehmer in einer TeamViewer-
Sitzung.
Sie können Regeln für die Fernsteuerungsverbindungen (Fernsteuerung, Dateiübertragung und VPN)
• zu Ihrem Computer (d.h. jemand verbindet sich auf Ihren Computer):
Durch die eingehende Zugriffkontrolle können Sie Einstellungen vornehmen, die Partner in
ihren Möglichkeiten einschränken, falls diese eine Verbindung zu Ihrem Computer aufbauen.
So können Sie selbst Einfluss darauf nehmen, welche Aktionen durch Andere auf Ihrem
Computer durchführen können. Sie können z. B. verbieten, dass der Partner Einstellungen
an Ihrem TeamViewer vornimmt. Die Konfiguration der eingehenden Zugriffkontrolle
funktioniert analog zur im Folgenden beschriebenen ausgehenden Zugriffskontrolle und ist
über die TeamViewer Optionen abrufbar.
• auf andere Computer (d.h. Sie bauen eine Verbindung zu einem entfernten Computer auf):
Durch die ausgehende Zugriffkontrolle können Sie Einstellungen vornehmen, die Sie beim
Aufbau einer Verbindung zu einem Partner einschränken. Dieser Fall wird im Folgenden
ausführlich beschrieben.
festlegen.
Sie können den Standardzugriffsmodus für aktuelle Sitzungen entweder im Menü Extras | Optionen
in der Kategorie Erweitert festlegen (
siehe Abschnitt 13.9, Seite 76
) oder beim Aufbau einer
Verbindung einen vom Standard abweichenden Modus auswählen.
Hinweis: Im Folgenden wird die Zugriffskontrolle anhand einer ausgehenden
Fernsteuerungssitzung beschrieben. Die Zugriffskontrolle bei Dateiübertragung und VPN verhält
sich äquivalent, ist jedoch in ihren Möglichkeiten weniger umfangreich.










