Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum:19.5.2011
Überarbeitet am: 18.5.2015 Version: 2
Handelsname: TAMIYA CA Cement / TAMIYA CA Sekundenkleber
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Nach Verschlucken: Magen-Darm Störungen, Resorption
Allgemeine Bemerkungen
Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.
Die Kennzeichnung wurde nach dem Berechnungsverfahren der RL 1999/45/EG vorgenommen.
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Keine bekannt
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt: Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Verpackung: Leere Kunststoffflaschen und –kappen der jeweiligen Wertstofferfassung zuführen. Nach behördlichen
Vorschriften entsorgen.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Klassifizierung:
ADR/RID (Landtransport)
UN-Nummer: keine
Proper shipping name: nicht reglementiert
Gefahrenklasse: keine
Verpackungsgruppe: keine
Einstufungsschlüssel: keiner
IMO/IMDG (Meer)
UN-Nummer: keine
Gefahrenklasse: keine
Verpackungsgruppe: keine
ICAO/IATA (Luft)
UN-Nummer: UN 3334
Bezeichnung des Gutes: Aviation regulated liquids, n.o.s. (Cyanoycryalte ester) Greater than 500 ml
Gefahrenklasse: 9
Verpackungsgruppe: keine
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
Hinweise zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach Verordnung (EG) 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet.
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Die nationalen Gesetze betreffend Beschäftigungsbeschränkung sind zu beachten.
Wassergefährdungsklasse 1 Selbsteinstufung nach VwVwS vom 17.05.1999 Anhang 4
Schwach wassergefährdend
16. SONSTIGE ANGABEN
Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.