Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EU) 2015/830
Erstellung 13.05.2015
Überarbeitung 24.02.2017
Ersetzt Fassung vom 13.02.2015
Handelsname TAMIYA Airbrush Cleaner 250 ml
Hersteller/Lieferant DICKIE-TAMIYA Modellbau GmbH & Co. KG, D-90765 Fürth
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ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Persönliche Schutzkleidung verwenden. Zündquellen und ungeschützte
Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation
zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen. Mit inertem
Bindemittel aufnehmen und nach örtlichen Vorschriften entsorgen, soweit nicht anderweitig verwendbar.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Kühl und trocken lagern. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Gefährdete Behälter mit
Sprühwasser kühlen.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Airbrush Cleaner
ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten (2000/39/EG)
Aceton
EG-Nr. 200-662-2 CAS-Nr. 67-64-1
Grenzwert (8 h) 1.210 mg/m
3
– 500 ppm
Grenzwert (15 min) Nicht angegeben.
Hinweis Nicht angegeben.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten (TRGS 900 Deutschland)
Aceton
EG-Nr. 200-662-2 CAS-Nr. 67-64-1
AGW 500 ml/m
3
(ppm) – 1.200 mg/m
3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor 2(I)
Bemerkungen AGS, DFG, EU, Y
n-Butylacetat
EG-Nr. 204-658-1 CAS-Nr. 123-86-4
AGW 62 ml/m
3
(ppm) – 300 mg/m
3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor 2(I)
Bemerkungen AGS, Y