Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EU) 2015/830
Erstellung 27.06.2017
Überarbeitung 28.07.2017
Ersetzt Fassung vom 27.06.2017-
Handelsname TAMIYA-Grundier-Spray FEIN (300087026 und 300087042)
Hersteller/Lieferant TAMIYA-CARSON Modellbau GmbH & Co. KG, D-90765 Fürth
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1-Methoxypropyl-2-acetat
EG-Nr. 203-603-9 CAS-Nr. 108-65-6
Anteil 1 - < 2 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 3; H226 – Eye Irrit. 2; H319
Für diesen Stoff gibt es Grenzwerte der Union für die Exposition am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8).
Der Wortlaut der Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
Nach Einatmen Die Person an die frische Luft bringen, bei Unwohlsein Arzt konsultieren.
Nach Hautkontakt Beschmutzte Kleidung ausziehen, betroffene Haut mit viel Wasser und Seife
abwaschen, bei Unwohlsein Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt Bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken Mund ausspülen und reichlich Wasser trinken lassen, Arzt rufen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, Löschpulver, CO
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, alkoholbeständiger Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Thermische Zersetzung zu Kohlenstoffmonoxid und organischen Spaltprodukten.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Dicht schließender Brandschutzanzug mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Explosions- und Brandgase
nicht einatmen.
ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation
zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen. Mit inertem
Bindemittel aufnehmen und nach örtlichen Vorschriften entsorgen, soweit nicht anderweitig verwendbar.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.










