Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EU) 2015/830
Erstellung 22.07.2016
Überarbeitung Ersterstellung
Ersetzt Fassung vom -
Handelsname 300087022 Molybdenumfett / Schmierstoff
Hersteller/Lieferant DICKIE-TAMIYA Modellbau GmbH & Co. KG, D-90765 Fürth
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ABSCHNITT 13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Kein gefährlicher Abfall nach europäischem Abfallkatalog (2008/98/EG). Wenn eine Verwertung nicht möglich
ist, müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften beseitigt werden. Nicht über das
Abwasser entsorgen.
EU-Abfallschlüssel
07 06 99 Abfälle a. n. g.
15 01 04 Verpackungen aus Metall.
ABSCHNITT 14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Nicht anwendbar.
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar.
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
Nicht anwendbar.
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
14.5 Umweltgefahren
Nicht anwendbar.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Nennung in Anhang I der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit
gefährlichen Stoffen
Nicht anwendbar.
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
Nicht anwendbar.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung)
Nicht anwendbar.
Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
Nicht anwendbar.
Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen
am Arbeitsplatz
Kann anwendbar sein.
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch
chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Nicht anwendbar.
Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
Nicht anwendbar.