User manual

oder die zugehörige Software zu reproduzieren oder in
sonstiger Weise die geistigen Eigentumsrechte von
Synology zu missbrauchen, zu umgehen gegen sie zu
verstoßen.
4.2 Abtretbarkeit. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte
im Rahmen dieser Garantie unmittelbar kraft Gesetzes oder
anderweitig ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von
Synology abzutreten.
4.3 Keine zusätzlichen Bedingungen. Sofern nicht
ausdrücklich durch diese Garantie zulässig, ist keine der
Parteien an Bedingungen oder Bestimmungen gebunden
und kann diese speziell ablehnen, wenn sie im Widerspruch
zu den Bestimmungen dieser Garantie stehen, die durch die
andere Partei bei einer Bestellung, beim Empfang, bei der
Annahme, bei der Bestätigung, in der Korrespondenz oder
auf andere Weise vorgegeben wird, es sei denn, beide
Parteien stimmen dieser Vorschrift ausdrücklich und
schriftlich zu. Wenn diese Garantie im Widerspruch zu
anderen Bedingungen einer anderen von den Parteien
getroffenen Vereinbarung in Bezug auf das Produkt steht,
hat diese Garantie Vorrang, es sei denn, dass in der
anderen Vereinbarung die Abschnitte dieser Garantie
speziell angegeben sind, die von ihr ersetzt werden.
4.4 Geltendes Recht. Sofern nicht ausdrücklich durch
örtliche Gesetze verboten, unterliegt diese Garantie den
Gesetzen des Bundesstaates Washington in den USA ohne
Berücksichtigung gegenteiliger Bestimmungen zum
Kollisionsrecht. Die UN-Konvention von 1980 zu
Verträgen für den internationalen Verkauf von Waren oder
Nachfolgende gelten nicht.
4.5 Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Alle
Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche im
Zusammenhang mit dieser Garantie oder dem Produkt oder
den Dienstleistungen, die von Synology bereitgestellt
werden, in Bezug auf das Produkt oder die Beziehung
zwischen in den USA ansässigen Kunden und Synology
werden ausschließlich und abschließend durch ein
Schiedsverfahren nach dem geltenden Handelsrecht der
American Arbitration Association gelöst, sofern nachstehend
nichts Anderweitiges bestimmt ist. Das Schiedsverfahren
wird von einem einzigen Schiedsrichter abgewickelt und ist
auf den Disput zwischen dem Kunden und Synology
beschränkt. Das Schiedsverfahren wird weder ganz noch
teilweise mit anderen Schiedsverfahren kombiniert, noch
wird es als Sammelklage durchgeführt. Das
Schiedsverfahren soll durch Einreichung von Dokumenten,
telefonisch, per E-Mail oder durch persönliches Erscheinen
in King County, Washington, USA, stattfinden, je nachdem,
was der Schiedsrichter auf Antrag der Parteien entscheidet.
Die gewinnende Partei in einem US-amerikanischen
Schiedsverfahren oder in einem anderen Gerichtsverfahren
erhält die Kosten, Rechtsanwaltsgebühren in angemessener
Höhe sowie etwaige Schiedsgebühren von der Gegenpartei
erstattet. Die Entscheidung eines Schiedsgerichts gilt als
endgültig und für beide Parteien verbindlich und jedes
zuständige Gericht kann einen Richterspruch verkünden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei Fehlen dieser
Bestimmung das Recht hat, Dispute vor einem Gericht
klären zu lassen, insbesondere in Form einer Sammelklage,
und dass er ausdrücklich und wissentlich auf dieses Recht
verzichtet und vereinbart, jegliche Dispute in Form eines
verbindlichen Schiedsverfahrens entsprechend den
Bestimmungen dieses Abschnittes 4.5 zu lösen. Für Kunden,
die ihren Wohnsitz nicht in den USA haben, werden alle in
diesem Abschnitt beschriebenen Streitigkeiten,
Kontroversen oder Ansprüche durch einen Schiedsspruch
von drei unabhängigen Schlichtern in Übereinstimmung mit
den Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit der Republik
China und anderen einschlägigen Vorschriften beigelegt.
Das Schiedsverfahren findet statt in Taipei, Taiwan, und wird
in englischer oder, falls beide Parteien damit einverstanden
sind, in Mandarin-Chinesisch abgehalten. Der
Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien
verbindlich und kann von jedem zuständigen Gericht in Kraft
gesetzt werden. Nichts in diesem Abschnitt ist so
auszulegen, dass es Synology untersagt ist, eine
Unterlassungsverfügung zu erwirken oder andere Rechte
und Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, wie sie rechtlich
für tatsächliche oder drohende Verletzungen einer der
Bestimmungen dieser EULA in Bezug auf das geistige
Eigentum Synologys üblich sind.
4.6 Anwaltshonorare. Bei einer Schlichtung, Vermittlung
oder anderen rechtlichen Schritten oder Verfahren zur
Durchsetzung der Rechte oder Rechtsmittel aus dieser
EULA ist die gewinnende Partei berechtigt, alle anfallenden
Kosten, zusätzlich zu allen weiteren Kosten, auf die sie
möglicherweise Anspruch hat, wie etwa angemessene
Anwaltshonorare, in Rechnung zu stellen.
4.7 Exportbeschränkungen. Sie erkennen an, dass das
Produkt den US-Exportbeschränkungen unterliegen kann.
Sie verpflichten sich, alle für die Software geltenden Gesetze
und Vorschriften einzuhalten, insbesondere die der US
Export Administration Regulations.
4.8 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Garantie von einem zuständigen
Gericht als ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar erklärt
werden, bleibt der Rest dieser Garantie in vollem Umfang in
Kraft.
4.9 Gesamter Vertrag. Diese Garantie stellt die gesamte
Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen
zwischen Synology und dem Kunden, die mit diesem
Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Erweiterungen,
Änderungen oder Aufhebungen einer der Bestimmungen dieser
Garantie sind nicht gültig, außer es besteht eine schriftliche
Vereinbarung, die von den Parteien unterzeichnet wurde und an
die sich die Partien zu halten haben.
Anmerkung: Wenn Diskrepanzen oder Widersprüche in der Bedeutung zwischen der englischen Version und Versionen in
anderen Sprachen bestehen, hat die englische Version Vorrang.