Safety Data Sheet Article 15030635

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR ZINKREINIGER 6120
Überarbeitet am : 15.03.2012 Version (Überarbeitung) : 6.0.0 (5.0.0)
Druckdatum : 15.03.2012
Seite : 5 / 6
( DE / D )
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.7
Weitere Hinweise
Wassergefährdungsklasse 2: wassergefährdend. Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringerer Mengen in den Untergrund.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Kann unter Beachtung örtlicher behördlicher Vorschriften einer geeigneten Verbrennungsanlage zugeführt werden.
Abfallschlüssel
Abfallschlüssel-Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV):
07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen.
Ungereinigte Verpackung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
14. Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.3
Transportgefahrenklassen
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.4
Verpackungsgruppe
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.5
Umweltgefahren
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Das Produkt ist kein Gefahrgut im nationalen/internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Lufttransport.
15. Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Keine brennbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV. VbF-Klasse (bis 31.12.2002): Nicht unterstellt.
Wassergefährdungsklasse
Klasse : 2 gemäß Eigeneinstufung
Sonstige Vorschriften
Das Produkt gilt gemäß den Kriterien des Penetrometerverfahrens (ADR, Teil 2, Abschnitt 2.3.4) nicht als fester Stoff und erfüllt
somit auch nicht die Kriterien für feste Stoffe nach TRwS 779 Ziffer 2.1.1.
Internationale Vorschriften
Das Produkt unterliegt nicht der EU-Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer