Safety Data Sheet Article 15030635

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : SWING COLOR ZINKREINIGER 6120
Überarbeitet am : 15.03.2012 Version (Überarbeitung) : 6.0.0 (5.0.0)
Druckdatum : 15.03.2012
Seite : 4 / 6
( DE / D )
Dampfdruck: ( 20 °C ) 131 mbar
Dichte : ( 20 °C ) ca. 1 g/cm
3
Wasserlöslichkeit : ( 20 °C ) mischbar
pH-Wert : ( 20 °C / 100 g/l ) 10 - 11
Festkörpergehalt : < 2,5 Gew-%
Lösemittelgehalt : 0 Gew-%
9.2
Sonstige Angaben
K e i n e.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
10.2
Chemische Stabilität
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei sachgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.5
Unverträgliche Materialien
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind uns keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung sind uns keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
11. Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Sonstige Angaben
Primäre Reizwirkung: An der Haut: Längerer und wiederholter Hautkontakt kann Reizungen hervorrufen. Am Auge: Hohe
Konzentrationen führen zu Reizungen der Augen. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Das Produkt ist nicht
kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in
der letztgültigen Fassung. Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung hat das Produkt nach unseren
bisherigen Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Biologischer Abbau / Elimination
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit, wie sie in der Verordnung (EG)
Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind.
Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen
entweder auf direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.4
Mobilität im Boden
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.