Safety data sheet Article 20751324
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
swingcolor HOLZWURM-EX 6157
Bearbeitungsdatum :
10.05.2016
Version (Überarbeitung) :
4.0.0 (3.0.0)
Druckdatum :
16.06.2016
Seite : 3 / 13
( DE / D )
M
-
PHENOXYBENZYL
-
3
-
(2,2
-
DICHLORVINYL)
-
2,2
-
DIMETHYLCYCLOPROPANCARBOXYLAT ; EG
-
Nr. : 258
-
067
-
9; CAS
-
Nr. : 52645
-
53-1 (M=1000)
Gewichtsanteil :
≥ 0,1
-
< 0,25 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] :
Acute Tox. 4 ; H302
Acute Tox. 4 ; H332
Skin Sens. 1 ; H317
Aquatic Acute 1 ; H400
Aquatic Chronic 1 ; H410
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der H
-
und EUH
-
Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich
entfernen. Bei Bewusstlosigkeit keine Verabreichung über den Mund, Lagerung in stabiler Seitenlage und ärztlichen Rat
einholen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Nach Gebrauch Hände, Augen und
Gesicht gründlich waschen.
Nach Einatmen
Bei Auftreten von Symptomen Person an die frische Luft bringen und warm halten. Bei Reizung der Atemwege durch das
Produkt: Arzt hinzuziehen.
Bei Hautkontakt
Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen. Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel
oder Verdünnungen verwenden ! Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem
Wasser spülen oder mit Augenspüllösung behandeln, anschließend Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Wasser in kleinen Schlucken trinken. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche Symptome: Reizungen der Haut und der Augen. Allergische Erscheinungen.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Bei Brand: Alkoholbeständigen Schaum, Kohlendioxid, Pulver oder Wassersprühnebel zum Löschen verwenden. Größeren
Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel
Bei Brand: Kein Wasservollstrahl zum Löschen verwenden.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste
Gesundheitsschäden verursachen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Im Brandfall: Atemschutz mit unabhängiger Frischluftzufuhr verwenden.